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📋 Arbeitsanweisungen Labor — zweisprachig DE/EN

Schriftliche Arbeitsanweisungen nach EKAS 1871 Ziff. 6.2 für die wiederkehrenden Tätigkeiten und Geräte im Labor — durchgehend Deutsch und Englisch nebeneinander, für Teams, die auf Englisch arbeiten und auf Deutsch geprüft werden.

Preis
CHF 290
inkl. MwSt
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Einmaliger Kauf — kein Abo, kein Konto nötig.

EKAS 1871 Ziff. 6.2 Abs. 1 verlangt schriftliche Arbeitsanweisungen für die regelmässig ausgeführten Tätigkeiten sowie für den Einsatz von Verfahren und Arbeitsmitteln. Derselbe Absatz hält ausdrücklich fest: «Falls notwendig, sind die Arbeitsanweisungen in unterschiedlichen Sprachen zu erstellen.»

In der Region Basel ist das der Normalfall und nicht die Ausnahme: an der Bench wird englisch gearbeitet, geprüft wird auf Deutsch. Dieses Set löst beides in einem Dokument — jede Anweisung steht Deutsch und Englisch nebeneinander, sodass dieselbe Datei der neuen Mitarbeiterin aus dem Ausland und der Inspektorin vorgelegt werden kann.

Die Gliederung folgt der Richtlinie: nach Tätigkeit, Verfahren und Arbeitsmittel — nicht nach Einzelstoff. Das ist bewusst so, denn Ziff. 6.2 knüpft an die Tätigkeit an, und für reine Stoffdatenblätter gibt es bereits kostenlose Quellen.

Für wen dieses Dokument gemacht ist

  • Labors mit internationalem Personal, in denen Deutsch nicht die Arbeitssprache ist
  • Laborleitende und Gruppenleitende, die neue Mitarbeitende vor Tätigkeitsbeginn instruieren müssen
  • Betriebe, die eine Suva- oder Arbeitsinspektorats-Kontrolle vorbereiten und die schriftlichen Anweisungen vorlegen müssen
  • QA- und Trainingsverantwortliche, die den Instruktionsnachweis nach Ziff. 8 führen

Inhaltsverzeichnis

14 Kapitel, rund 52 Seiten. Deutsch und Englisch nebeneinander.

  1. 01Aufbau einer ArbeitsanweisungMusterstruktur, ein vollständig ausgefülltes Beispiel und eine Blankovorlage zum Selbstanlegen.
  2. 02Laborkleidung, PSA und HautschutzFestlegung der Laborkleidung nach Ziff. 6.3 Abs. 1, Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach Kapitel 7 Abs. 2, Handschuhauswahl nach Durchbruchzeit und Hautschutzplan nach Ziff. 6.18 Abs. 5.
  3. 03Arbeiten im Abzug (Kapelle)Frontschieberstellung, Funktionskontrolle und Strömungsanzeige, zulässige Lagerung im Abzug, Verhalten bei Ausfall der Abluft.
  4. 04Umgang mit brennbaren LösungsmittelnAceton, Acetonitril, Methanol, Dichlormethan, Tetrahydrofuran, Hexan — Mengenbegrenzung am Arbeitsplatz, Zündquellenfreiheit, Erdung beim Umfüllen.
  5. 05Säuren, Laugen und AufschlüsseHNO₃, HCl, H₂SO₄, NaOH mit gesondertem Flusssäure-Teil inklusive Bereitstellung von Calciumgluconat.
  6. 06Probenahme und ProbenaufarbeitungEinwaage, Verdünnungsreihen, Filtration, Kennzeichnung und Umgang mit Rückstellmustern.
  7. 07Arbeiten an der SicherheitswerkbankVorlauf- und Nachlaufzeit, Beladung, Desinfektion, Abgrenzung zum Abzug.
  8. 08Geräteanweisung AutoklavBeladung und Programmwahl, Siedeverzug bei Flüssigkeitsprogrammen, Druckentlastung, Öffnen nach Programmende.
  9. 09Geräteanweisung ZentrifugeRotorauswahl und Rotorlebensdauer-Journal, Auswuchten, aerosoldichte Becher bei biologischem Material.
  10. 10Druckgasflaschen und tiefkalt verflüssigte GaseSichern gegen Umfallen, Zuordnung des Druckminderers, Transport, Sauerstoffmangel bei Stickstoff nach Ziff. 9.7.
  11. 11Rotationsverdampfer und VakuumarbeitenImplosionsschutz, Kühlfalle, Belüften, Arbeiten unter nicht atmosphärischem Druck nach Ziff. 6.5.
  12. 12Entsorgung und AbfalltrennungSammelgefässe, Zusammenlagerungsverbote, Kennzeichnung, Übergabe nach Ziff. 6.17.
  13. 13Verhalten bei EreignissenVerschüttung, Haut- und Augenkontakt, Schnitt- und Stichverletzung, Brand, Alarmierung mit Schweizer Notrufnummern.
  14. 14InstruktionsnachweisFormular nach Ziff. 8 Abs. 5: Ersteinführung, Wiederholung und Instruktion bei Änderungen, mit Unterschriftenfeld.

Bereits ausgefüllt

  • Der vollständige Anweisungstext beider Sprachen
  • Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln je Tätigkeit und Gerät
  • Schweizer Notfallnummern und Meldewege

Von Ihnen zu ergänzen

  • Firmenkopf, Laborbezeichnung und Freigabe
  • Gerätespezifische Angaben wie Fabrikat und Standort
  • Namen der instruierenden und instruierten Personen

Was ist enthalten

  • Bearbeitbare Word-Datei (.docx), rund 52 Seiten
  • 12 Arbeits- und Geräteanweisungen, je Deutsch und Englisch nebeneinander
  • Blankovorlage im gleichen Layout für eigene Anweisungen
  • Instruktionsnachweis-Formular nach Ziff. 8

Rechtsgrundlagen

🇨🇭 Schweiz
EKAS 1871 Ziff. 6.2EKAS 1871 Ziff. 6.18EKAS 1871 Ziff. 8VUV

EKAS 1871 Ziff. 6.2 Abs. 1 verlangt schriftliche Arbeitsanweisungen für Tätigkeiten, Verfahren und Arbeitsmittel und ausdrücklich deren Erstellung in unterschiedlichen Sprachen, falls notwendig. Ziff. 6.2 Abs. 2 verlangt die Instruktion vor Beginn der Tätigkeit; Ziff. 8 Abs. 5 verlangt die Dokumentation der Instruktionen.

Erstellt und geprüft von Certified Industrial Hygienist (CIH).
Wichtiger Hinweis

Diese Vorlage ist zur betriebsspezifischen Anpassung bestimmt. Nach EKAS-Richtlinie 1871 Ziff. 6.1 Abs. 1 sind die spezifischen Tätigkeiten der Arbeitnehmenden im eigenen Betrieb zu beurteilen — eine vorausgefüllte Datei kann diese Pflicht nicht ersetzen. Reicht das betriebseigene Fachwissen zum Erstellen systematischer Gefährdungsbeurteilungen nicht aus, ist nach Ziff. 6.1 Abs. 4 ein ASA-Spezialist oder eine ASA-Spezialistin beizuziehen. Der Kauf dieses Dokuments erfüllt die Beizugspflicht nicht.

Häufige Fragen

Warum nach Tätigkeit und nicht nach Chemikalie gegliedert?

Weil die Richtlinie es so verlangt. EKAS 1871 Ziff. 6.2 Abs. 1 knüpft an die regelmässig ausgeführten Tätigkeiten sowie an Verfahren und Arbeitsmittel an — nicht an den Einzelstoff. Eine Sammlung von Stoffdatenblättern erfüllt diese Anforderung nicht, und für reine Stoffinformationen gibt es kostenlose Quellen.

Worin unterscheidet sich das von einer deutschen Vorlage?

In der Rechtsgrundlage und in den Zahlen. Deutsche Vorlagen stützen sich auf GefStoffV und TRGS und führen deutsche AGW-Werte. In der Schweiz prüft die Suva oder das kantonale Arbeitsinspektorat gegen die EKAS-Richtlinie 1871 «Richtlinie Labor» und die Suva-Grenzwertliste. Für die EKAS 1871 gibt es keine deutsche Entsprechung — eine deutsche Vorlage beantwortet daher die Fragen nicht, die in einem Schweizer Labor gestellt werden.

In welchem Format erhalte ich das Dokument?

Als bearbeitbare Word-Datei (.docx), direkt nach dem Kauf zum Download. Kein Login, kein Abonnement. Sie passen das Dokument in Word an Ihren Betrieb an und drucken oder verteilen es selbst.

Wie ist die Zweisprachigkeit im Dokument gelöst?

Jede Anweisung steht in zwei Spalten nebeneinander: links Deutsch, rechts Englisch. Beide Sprachen sind im selben Dokument und auf derselben Seite, sodass Sie nur eine Datei pflegen und nur eine Version aushängen müssen.

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